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Jagdhaftpflicht - eine Pflichtversicherung aus gutem Grund

Die Jagdhaftpflicht ist -wie die Kfz Haftpflicht- eine Pflichtversicherung, das heißt man muss sie abschließen, natürlich nur, wenn man auch Jäger ist. Die Jagdhaftpflicht Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, da sie den Jäger bei Schadensersatzansprüchen -die mit dem Jagen zu tun haben- schützt.

Will man in Deutschland einen Jagdschein erwerben, muss man zunächst eine Jagdprüfung erfolgreich bestehen und eine Jagdhaftpflicht Versicherung nachweisen. Die Jagdhaftpflicht gilt für Jäger (Beruf oder Freizeit), Jagdpächter, Forstbeamte und Jagdveranstalter. Also jeder, der jagen möchte, braucht eine Jagdhaftpflicht Versicherung, dies sieht das Bundesjagdgesetz so vor. Diese Versicherung schützt, wie auch eine private Haftpflichtversicherung, vor Sach- und Vermögensschäden. Man sollte dies aber nicht damit verwechseln, dass auch die private Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die durch die Jagd entstanden sind. Diese Schäden werden nur von der Jagdhaftpflicht Versicherung übernommen. Eingeschlossen sind in dieser Versicherung auch (je nach Versicherungsanbieter) zwei bis drei Jagdhunde. D.h. auch Schäden, die durch die Hunde verursacht werden, sind über die Jagdhaftpflicht Versicherung abgedeckt. Wenn die Jagdhunde in der Versicherung mitversichert sind, kann man auf den Abschluss einer seperaten Hundehaftpflichtversicherung verzichten. Ebenfalls mitversichert bei der Jagdhaftpflicht sind Ehepartner und Kinder, wenn sie die Hunde ausführen. Entstehen also durch den Hund Schäden, während ein Kind des Jägers ihn ausführt, sind auch diese versichert.

Wie bei der Kfz Haftpflicht, gibt es auch bei dieser Versicherung große Unterschiede, daher sollte man die Jagdhaftpflicht immer gut vergleichen. Die Unterschiede können nicht nur in der Höhe des Beitrags enorm sein, sondern auch beim Leistungsumfang. So sollte genau darauf geachtet werden, was versichert ist, denn einige Policen schließen wesentliche Tätigkeiten des Jagens aus. Zudem sollte man auf die Deckungssummen achten, die gesetzlich vorgeschriebenen liegen bei einer halben Million für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Diese Summen reichen laut Expertenmeinung aber längst nicht aus. Empfohlen werden Deckungssummen von sechs bis 15 Millionen Euro. Besonders Personenschäden können ein großer Kostenfaktor sein. Schießt man beispielsweise einen Pilzsammler an, der so schwer verletzt wird, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss man nicht nur für die ärztliche Behandlung aufkommen, sondern auch für seinen Unterhalt, in Form einer monatlichen Rente und das wohl ein Leben lang.

Wer eine Jagdhaftpflicht Versicherung abschließen will bzw. muss, sollte das am besten noch vor Beginn des Jagdjahres machen, das immer am 01. April beginnt. Wenn man im Ausland jagen möchte, sollte man darauf achten, ob die deutsche Jagdhaftpflicht Versicherung auch dort gilt. Einige Länder verlangen eine dortige Jagdhaftpflicht Versicherung, allerdings beinhalten sie meist zu niedrige Deckungssummen. Sollte es zu einem Schaden kommen, der über der Deckungssumme liegt, springt für die Differenz meist die deutsche Jagdhaftpflicht Versicherung ein.

Vor Abschluss der Versicherung sollte man sich erkundigen ob es Rabatte für Mitglieder des Landesjagdverbandes gibt.